Entspannungstraining

Bild: Rainer Sturm /Pixelio.de Brigitte Kalies Existenzanalytische Lebensberatung, Paarberatung, Entspannungstraining, Existenzanalyse und Logotherapie, Spirituelle Begleitung

"Anspannung ist eine Gewohnheit. Entspannung auch. Schlechte Gewohnheiten lassen sich ändern, gute Gewohnheiten einüben. 

William James

 

Zeitnot, Überforderung am Arbeitsplatz, Schichtarbeit, fehlende bzw. belastende soziale Kontakte....das sind nur einige der Gründe, warum sich heutzutage viele Menschen „gestresst“ fühlen. Aus pychologischer Sicht bedeutet Stress eine Störung des Gelichgewichts zwischen den Anforderungen an eine Person und deren subjektiven Möglichkeiten, damit umzugehen.

 

 

Wenn die Stressbelastung über längere Zeit anhält, kann sie zu schweren körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen, bis hin zum „Burn Out“.

 

 

Um eine individuelle Stressbewältigungsstrategie entwickeln zu können, ist es wichtig, die aktuelle Lebenssituation genau zu analysieren, die eigenen Bedürfnisse, Ressourcen und Vorlieben wahrzunehmen und über die verschiedenen Angebote des Entspanungstrainings informiert zu sein.

 

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, in einem Einzelcoaching oder im Rahmen des Kurses „Stressbewältigung“ eine individuelle Handlungsstrategie zu entwickeln.

 

Darüber hinaus ist zu empfehlen, ein Entspannungsverfahren zu erlernen und ins tägliche Leben zu integrieren.

 

 

Dazu biete ich Kurse im Autogenen Training (Grundstufe) an. Diese Methode wurde von dem deutschen Psychiater und Psychotherapeuten Heinrich Schulz in den zwanziger Jahren entwickelt. und seither mit großem Erfolg im ambulanten sowie klinischen Bereich angewendet. Autogenes Training bedeutet, mit eigenen suggestiven (d.h. sich selbst beeinflussenden) Kräften körperliche und seelische Entspannung hervorrufen zu können. Dadurch wird das Gleichgewicht zwischen Spannung und Entspannung wiederhergestellt.

 

 

Die Kosten für die Kurse Stressbewältigung und Autogenes Training werden im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V nach erfolgter Teilnahme von den meisten Krankenkassen bis zu  80% übernommen.